Wer oder was ist eigentlich diese JDAV?

Flipchartarbeit in einer GA Sommer, Foto: JDAV/Silvan Metz
Flipchartarbeit in einer GA Sommer, Foto: JDAV/Silvan Metz

Die Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV) ist die Jugendorganisation des Deutschen Alpenvereins (DAV) und als Jugendverband öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick zu Strukturen, Aufgaben und Vorgaben.

Aufgaben der JDAV

Klettersteig-Fortbildung, Foto: JDAV/Silvan Metz
Klettersteig-Fortbildung, Foto: JDAV/Silvan Metz

Die Aufgaben der JDAV sind auch in der Bundesjugendordnung geregelt.
 
Die JDAV gestaltet und fördert die Jugendarbeit innerhalb des DAV. Die JDAV vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im DAV und nach außen. Die Interessensvertretung nach außen erfolgt insbesondere durch die Vertretung in den Jugendringen.
 
Innerhalb des DAV nimmt die JDAV ihre Aufgaben auf Sektions-, Landes- und Bundesebene im Rahmen der jeweiligen DAV-Satzung eigenständig und selbstorganisiert wahr. Die Arbeit der JDAV muss mit dem Leitbild und der Satzung des DAV in Einklang stehen.
 
Maßgeblich für die Jugendarbeit sind auch die „Grundsätze und Bildungsziele der JDAV“.

Welche Gremien gibt es und wie hängen diese zusammen?

Organigramm der JDAV, Foto: JDAV
Organigramm der JDAV, Foto: JDAV

Die einzelnen Gremien auf den unterschiedlichen Ebenen und wie diese gebildet bzw. gewählt werden, dies lässt sich am besten im obenstehenden Organigramm darstellen.

 
Die wichtigsten ehrenamtlichen Gremien auf Bundesebene sind die Bundesjugendversammlung, die Bundesjugendleitung und der Bundesjugendausschuss.

Wer ist Mitglied in der JDAV bzw. wie kann man es werden?

Alpinkids, Foto: JDAV/Silvan Metz
Alpinkids, Foto: JDAV/Silvan Metz

Wer Mitglied in der JDAV ist, steht in § 3 der Bundesjugendordnung. Demnach sind das folgende Personen:
alle DAV-Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
alle JDAV-Jugendleiter*innen mit gültiger Jahresmarke
alle gewählten JDAV-Funktionsträger*innen
 
Das bedeutet, dass jemand automatisch Mitglied ist, wenn er*sie eines der o.g. Kriterien erfüllt. Es gibt keine gesonderte Beitrittserklärung.

Bundesjugendordnung und Grundsätze und Bildungsziele der JDAV

Die Bundesjugendordnung regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der JDAV auf Sektions-, Landes- und Bundesebene.
Sie wird sowohl vom Bundesjugendleitertag als auch von der DAV Hauptversammlung beschlossen und hat damit Gültigkeit für alle Ebenen der JDAV.

Die Grundsätze und Bildungsziele der Jugend des Deutschen Alpenvereins sind das Leitbild der JDAV. Sie beschreiben, wie der Name schon sagt, die Grundlagen der Jugendarbeit und die Werte und Ziele, die die JDAV mit ihrer Jugendarbeit verfolgt und wofür sie sich einsetzt.
Sie werden durch die Bundesjugendversammlung (ehemals Bundesjugendleitertag) beschlossen und haben somit Gültigkeit für alle Ebenen der JDAV.